AGB – HMI-Master GmbH (Stand Juni 2022)


1. Geltungsbereich 

1.1. Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der HMI-Master GmbH, als Auftragnehmer/Leistungserbringer einerseits und deren Auftraggebern/Käufern (kurz: Auftraggeber) andererseits gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies ist auch der Fall, wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 

1.2. Abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der HMI-Master GmbH schriftlich bestätigt wurde. Vertragserfüllungshandlungen gelten ausdrücklich nicht als Zustimmung zu von den vorliegenden AGB abweichenden Vertragsbedingungen. 

2. Anbot und Vertragsabschluss 

2.1. Soweit nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote der HMI-Master GmbH freibleibend und gilt eine Bestellung erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die HMI-Master GmbH als angenommen, wobei der elektronische Schriftverkehr dem Briefverkehr gleichgestellt ist.  

2.2. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches gesondert unter Punkt 3. dieser AGB informiert wird.  

3. Widerrufsrecht für Verbraucher 

3.1. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher (im Sinne von § 1 Konsumentenschutzgesetz; KSchG, BGBl. Nr. 140/1979 i.d.g.F.) handelt, hat dieser das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag zu widerrufen. 

3.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, 

  • die Ware(n) bzw. 
  • die letzte Ware (bei getrennter Lieferung mehrerer Waren eines einheitlichen Bestellvorganges) bzw. 
  • die letzte Teilsendung oder das letzte Stück (bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen hat. 

3.3. Es gelten die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht gemäß § 18 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG, BGBl. I Nr. 33/2014 i.d.g.F.). 

3.4. Ausübung des Widerrufsrechts: 

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber uns (HMI-Master GmbH, Neufeldweg 250, 8041 Graz, office@hmi-master, +43 (0) 316 425 973 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 

3.5 Folgen des Widerrufs: 

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

3.6 Abwicklung des Widerrufs/Kosten: 

Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an uns, die HMI-Master GmbH, Neufeldweg 250, 8041 Graz, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.  

Wir tragen im Falle des Widerrufs die Kosten der Rücksendung der Waren.  

Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

4. Lieferzeit 

4.1. Die HMI-Master GmbH liefert bestellte Waren entweder selbst oder unter Beauftragung von Dritten an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Lieferanschrift.  

4.2. Vereinbarte Lieferfristen und –termine werden von der HMI-Master GmbH nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind stets als unverbindlich zu verstehen und bezeichnen lediglich den voraussichtlichen Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  

4.3. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, verbleibt uns für die erstmalige Erbringung unserer Lieferungen und Leistungen eine Frist von zumindest 8 Wochen. Im Falle eines Lieferverzuges ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 6 Wochen möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich jedoch stets nur auf jenen Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. 

4.4. Die Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung sämtlicher durch den Auftraggeber bereitzustellender Unterlagen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind sowie der vollständigen Leistung vereinbarter Anzahlungen.   

4.5. Für den Fall, dass ein fester Termin für die Abholung der Ware durch den Auftraggeber vereinbart worden ist, hat diese zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen, jedenfalls aber innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang unserer Anzeige der Abholbereitschaft. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung nicht nach, so gerät er, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Annahmeverzug. 

4.6. Wird die Lieferung durch Umstände verzögert, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, hat der Auftraggeber die vereinbarte Zahlung zu dem Zeitpunkt zu leisten, zu dem sie bei termingerechter Lieferung fällig wäre sowie sämtliche uns im Zusammenhang mit der Verzögerung entstehenden Kosten zu ersetzen. 

4.7. Lieferverzug tritt nicht ein, wenn der Auftraggeber seinerseits mit den ihn treffenden (An-)Zahlungspflichten in Verzug ist. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Auftraggebers entstehen, sind von uns nicht zu vertreten und können unsererseits nicht zu Verzug führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.  

4.8. Wir bemühen uns, sämtliche Aufträge so schnell wie möglich und zur Gänze zu erfüllen. Für den Fall, dass wir einen Auftrag nur in Teilleistungen erbringen können, werden wir den Auftraggeber hierüber umgehend schriftlich in Kenntnis setzen. Sofern die Annahme von Teilleistungen für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist, ist dieser verpflichtet, die Teilleistungen als Erfüllungshandlungen anzunehmen.  

5. Gilt nur für Unternehmer: Gefahrenübergang 

5.1. Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW laut Incoterms 2020) auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde. 

5.2. Die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung oder des Unbrauchbarwerdens der Kauf- bzw. Liefergegenstände geht wie folgt auf den Auftraggeber über: a) Bei Vereinbarung „ab Werk“, sobald die Ware zur Abholung in unserem Werk, b) Bei Vereinbarung „frei Frachtführer“, sobald die Ware der den Transport durchführenden Person zum Verladen übergeben worden ist, c) Bei Vereinbarung „frachtfrei“, sobald die Ware der den Transport durchführenden Person zum Verladen übergeben worden ist. 

5.3. Im Falle von Verlust oder Beschädigung während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur dem Empfänger.  

5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers bzw. aus in dessen Sphäre liegenden Gründen verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

5.5. Wir sind berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern. 

5.6. Für die Erbringung von Dienstleistungen gilt weiters Folgendes: Der Auftraggeber hat bei der Erbringung der Dienstleistung durch uns bestmöglich mitzuwirken und alles Erforderliche zu unternehmen bzw. vorzukehren, damit wir unsere Dienstleistung vertragsgemäß erbringen können. Verzögerungen oder Unterbleiben der Ausführung der Dienstleistung sowie alle damit verbundenen Folgen, Aufwendungen und Belastungen aufgrund unterlassener oder nicht ausreichender Mitwirkung seitens des Auftraggebers gehen ausschließlich zu dessen Lasten. 

5.7. Für die Ausfuhr von Gütern und Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland gilt weiters Folgendes: Sofern die Ausfuhr von bei uns bestellten Gütern und Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland durch uns das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung (welcher Art auch immer) zur Voraussetzung hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, für die rechtzeitige Erteilung sämtlicher Genehmigungen in dem für die Ausfuhr der Güter und Waren bzw. die Erbringung der technischen Dienstleistungen jeweils erforderlichen Umfang zu sorgen. Bis zum Nachweis des Vorliegens sämtlicher erforderlichen Genehmigungen sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die (weitere) Auftragserfüllung zu verweigern. Sämtliche uns durch Nichterteilung, Nichtvorliegen oder nicht rechtzeitig erfolgtem Nachweis des Vorliegens sämtlicher erforderlichen Genehmigungen entstehenden Schäden, Aufwendungen und Belastungen (welcher Art auch immer) sind uns vom Auftraggeber zu ersetzen. 

6. Preise 

6.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder vermerkt ist, sind alle genannten Preise in Euro und inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen. Die von uns genannten Preise gelten ab Lager bzw. ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung, Zölle und sonstige Verpackungs-, Transport-, und Versandkosten nicht ein. Eine Transportversicherung wird im Übrigen nur bei ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen. 

6.2. Die HMI-Master GmbH behält sich das Recht vor, die im Online-Shop angeführten Preise jederzeit zu ändern.  

6.3. Die in unseren Anboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die vom Auftraggeber bei der Bestellung angegebenen Auftragsdaten unverändert bleiben.   

6.4. Der Auftraggeber hat die von uns mitgelieferte Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Verpflichtung zur Zurücknahme des Verpackungsmaterials besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.  

6.5. Die HMI-Master GmbH ist im Falle von nach Geschäftsabschluss eintretenden Erhöhungen der gesetzlichen Zollsätze oder sonstigen Gebühren und Abgaben zur anteilsmäßigen Erhöhung des Kaufpreises berechtigt. 

6.6. Gilt nur für Unternehmer: Preisanbote sowie Kostenvoranschläge unsererseits sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. 

6.7. Überschreitungen unseres Kostenvoranschlages, welche durch Änderungen des Anbotes seitens des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch uns als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf sein Rücktrittsrecht. 

7. Rabattrückverrechnung 

7.1. Rabatte auf unsere Listenpreise und Skonti werden nur unter der Bedingung der vollständigen und fristgerechten Zahlung des vereinbarten Entgelts gewährt. Wird das vereinbarte Entgelt nicht zur Gänze zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet sind wir berechtigt, unsere Listenpreise geltend zu machen. 

8. Zahlungsbedingungen 

8.1. Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, in jedem Fall spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Gefahrenübergang. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag uneingeschränkt verfügen können. 

8.2. Verwehrt der Auftraggeber ohne triftigen Grund die Abholungen der Ware trotz Meldung der Versandbereitschaft oder die Annahme, hat dennoch die vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages längstens 30 Tage nach Meldung der Abholbereitschaft bzw. vorgesehenem Liefertermin zu erfolgen. 

8.3. Gilt nur für Unternehmer: Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, insbesondere gestützt auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages wegen behaupteter Mängel, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wenig ist der Auftraggeber zur Aufrechnung mit welchen Ansprüchen auch immer berechtigt, ausgenommen von uns anerkannte oder bereits titulierte Forderungen. 

9. Zahlungsverzug 

9.1. Sofern die Geltendmachung offener Forderungen bei Zahlungsverzug durch uns selbst erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 40,00 zu zahlen. Für den Ersatz von Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, ist § 1333 Abs. 2 ABGB anzuwenden. 

9.2. Darüber hinaus tritt die Fälligkeit aller ausständigen Zahlungen ein, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen, insbesondere die Leistung von Teilzahlungsbeträgen, nicht eingehalten werden. Wahlweise sind wir in diesem Fall berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer mittels schriftlicher Mahnung gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weiters sind wir diesfalls berechtigt, künftige Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir außerdem berechtigt, den Rücktritt nicht nur bezüglich des gegenständlichen Vertrages, sondern auch bezüglich anderer noch nicht abgewickelter Geschäfte oder bezüglich sukzessiver Lieferungen zu erklären. Weiters haben wir das Recht, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bei Nichterhalt der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.  

9.3. Sofern sich die wirtschaftliche Situation des Auftraggebers nachweislich verschlechtert, über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens droht, ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird oder uns Informationen zukommen, welche geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers zu begründen, sind wir jederzeit berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig zu stellen. Sollte eine andere Zahlungsart als Barzahlung vereinbart sein, sind wir weiters berechtigt, Barzahlung zu verlangen. 

10. Geistiges Eigentum und Endnutzer-Lizenzen 

Nutzungsrecht an Unterlagen und Informationen 

10.1. Sämtliche dem Auftraggeber von der HMI-Master GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere aber nicht ausschließlich die User-Manuals, Planungsunterlagen und Entwürfe, beinhalten Know-How und Entwicklungsleistungen der HMI-Master GmbH und ihrer Sublieferanten. Sämtliche mit den zur Verfügung gestellten Informationen verbundenen Rechte des geistigen Eigentums verbleiben bei der HMI-Master GmbH bzw. deren Sublieferanten. Der Auftraggeber erhält an diesen nur ein einfaches Nutzungsrecht im zum Betrieb und zur Wartung der vertragsgegenständlichen Ware unbedingt erforderlichen Ausmaß. Dieses Nutzungsrecht erlischt mit der Außerbetriebnahme der vertragsgegenständlichen Ware. 

10.2. Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen dürfen ohne die ausdrückliche Erlaubnis der HMI-Master GmbH weder ganz noch auszugsweise geändert, kopiert, ausgewertet, vervielfältigt, verwertet, vertrieben, vermarktet oder in irgendeiner anderen Weise Dritten zugänglich gemacht werden.  

Nutzungsrecht an der Software 

10.3. Alle Eigentums- und Inhaberrechte und alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die erworbene Software bzw. die mit der erworbenen Hardware verbundenen Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Texte, Grafiken, Musik oder Sounds, alle Mitteilungen oder Informationen, Videos, audio-visuelle Effekte, Domainnamen und alle anderen Elemente, die zu dem Produkt gehören, einzeln oder in Kombination) und alle Kopien davon, stehen der HMI-Master GmbH zu. Mit Ausnahme der in der Folge ausdrücklich genannten Rechte, die dem Auftraggeber durch diesen Vertrag übertragen werden, bleiben sämtliche Rechte ausdrücklich der HMI-Master GmbH vorbehalten. 

10.4. Die HMI-Master GmbH räumt dem Auftraggeber hiermit bis zur Außerbetriebnahme der Software, eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare, nicht gewerbliche und persönliche Lizenz zur Installierung und/oder Nutzung der Software ein (die „Lizenz“). Der Auftraggeber darf das Produkt oder diese Lizenz in keinem Fall für gewerbliche Zwecke nutzen oder anderen die Nutzung erlauben, ohne dafür eine gesonderte Lizenz der HMI-Master erhalten zu haben.  

10.5. Dem Auftraggeber ist es insbesondere untersagt, die Software und die dieser zugrundeliegenden Source Codes (i) direkt oder indirekt zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu lizensieren, zu vertreiben, zu vermarkten oder auf andere Weise gewerblich zu verwerten, (ii) ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu adaptieren, zu reproduzieren oder davon abgeleitete Software zu erstellen sowie (iii) Copyright- und Warenzeichen-Hinweise oder andere Urheber- und Herkunftsinformationen, Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen, die auf oder in der Software vorhanden sind, zu entfernen, zu verändern, zu deaktivieren oder zu umgehen. 

10.6. Die HMI-Master GmbH kann die Software jederzeit und im eigenen Ermessen, auch ohne Angabe eines bestimmten Grundes, ändern, insbesondere können Updates, Wartungsvorgänge oder Resets zur Optimierung der Software vorgenommen werden. Der Auftraggeber willigt ein, dass die erworbenen Produkte diese Änderungen automatisch installieren oder herunterladen können.  

10.7. Die HMI-Master GmbH hat das Recht, diese Lizenz jederzeit und entschädigungslos zu widerrufen, sollte der Auftraggeber den vorangegangenen Bestimmungen auf welche Weise auch immer zuwiderhandeln. Etwaige darüber hinausgehende Ersatzansprüche der HMI-Master GmbH bleiben von diesem Widerrufsrecht unberührt. 

Software von dritten Anbietern 

10.8. Die HMI-Master GmbH vertreibt über den von ihr betriebenen Online-Shop auch Software von Drittanbietern bzw. Produkte, die Software von Drittanbietern enthalten. In diesen Fällen gelten die jeweiligen Endnutzer-Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters und sind diese vom Kunden zu beachten.  

11. Eigentumsvorbehalt 

11.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren verbleiben bis zur völligen Erfüllung aller uns gegenüber bestehenden finanziellen Verpflichtungen samt Zinsen und Kosten in unserem Eigentum. 

11.2. Das Eigentum verbleibt auch dann bei uns, wenn die Lieferung fest mit dem Eigentum des Auftraggebers verbunden oder vermengt wurde. Sind von uns gelieferte Teile bzw. Waren durch Verbindung mit dem Eigentum des Auftraggebers zu einem unselbstständigen Bestandteil von dessen Eigentum geworden, so ist der Auftraggeber für den Fall, dass er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht fristgerecht begleicht, verpflichtet, den Wiederausbau sämtlicher Teile bzw. Waren auf seine Gefahr und seine Kosten zu dulden. Der Auftraggeber anerkennt unser Eigentum an derartigen wieder ausgebauten Gegenständen. 

12. Gilt nur für Unternehmer: Gewährleistung 

12.1. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 

12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche gelieferten Produkte auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und auftretende Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 5 Werktagen, zu rügen, dies bei den gesetzlichen Folgen im Falle der Unterlassung,  

12.3. Die Gewährleistungsfrist wird in jedem Fall auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt. 

12.4. Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, hat der Auftraggeber den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei einem behaupteten Mangel um einen von uns zu vertretenden Mangel handelt und dieser zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Anwendbarkeit der gesetzlichen Vermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.  

12.5. Keine Gewährleistung besteht für den Fall, dass Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung der HMI-Master GmbH vom Auftraggeber oder Dritten durchgeführt, oder die Vertragsgegenstände/Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden. Ebenso wird keine Gewährleistung für Mängel übernommen, die durch Betriebssystem- oder Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen/Anpassungen an von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind. Für individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen wird ebenfalls keine Gewährleistung übernommen. 

12.6. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt bzw. benutzt wird und insbesondere von uns getätigte einschlägige Anleitungen und Vorschriften nicht beachtet werden oder die von uns zur Verfügung gestellten Aktualisierungen nicht vorgenommen werden. 

12.7. Für eine Mängelbehebung durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte hat die HMI-Master GmbH nur dann aufzukommen, wenn hierzu die ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt wurde. 

12.8. Die HMI-Master GmbH ist in jedem Fall so lange von jeder Gewährleistungspflicht entbunden, solange der Auftraggeber seinen offenen (An-)Zahlungsverpflichtungen aus sämtlichen mit der HMI-Master GmbH bestehenden Geschäftsverbindungen nicht vollständig nachgekommen ist.  

13. Gilt nur für Unternehmer: Haftung 

13.1. Eine Haftung gegenüber dem Auftraggeber trifft die HMI-Master GmbH – Personenschäden ausgenommen – nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wobei Schadenersatzansprüche außer im Fall von Personenschäden mit der Höhe der Auftragssumme beschränkt sind.  

13.2. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB wird – ausgenommen Personenschäden - ausdrücklich ausgeschlossen.  

13.3. Sämtliche Ersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntnis des Auftraggebers über den Schaden und den Schädiger. 

13.4. In jenen Fällen, in denen Deckung durch unserer Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist jegliche Ersatzpflicht mit der zur Verfügung stehenden Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt. 

13.5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die von der HMI-Master GmbH herangezogenen Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen. 

14. Technische Störungen 

14.1. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die HMI-Master GmbH haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Shops. 

14.2. Die HMI-Master GmbH haftet im Falle technischer Störungen, die die Erreichbarkeit des Online-Shops oder des technischen Supports betreffen nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung.  

15. Gilt nur für Unternehmer: Ausschluss der Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen oder digitalen Leistungen 

15.1. Die Anwendbarkeit von § 7 Abs 1 und Abs 2 des Verbrauchergewährleistungsgesetz (BGBl. I Nr. 175/2021, idgF) auf die mit der HMI-Master GmbH geschlossenen Verträge wird ausdrücklich ausgeschlossen.  

16. Datenschutz 

16.1. Die HMI-Master GmbH verarbeitet die ihr bekanntgegebenen Daten auf Basis der geltenden Datenschutzerklärung und der geltenden gesetzlichen Grundlagen. 

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort 

17.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.  

17.2. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens eines Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz, Österreich, vereinbart. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

17.3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der HMI-Master GmbH.  

18. Sonstiges 

18.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesen Formerfordernissen. 

18.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.  

18.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag, insbesondere die Abtretung von Forderungen, ist nur mit Zustimmung der HMI-Master GmbH zulässig.  

18.4. Die HMI-Master GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.  

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